Willkommen
Herzlich Willkommen bei der Quellhöfle Hausverwaltung GmbH.
Seit mehr als 15 Jahren verwalten wir Wohnungseigentum sowie Gewerbe- und Gastronomieobjekte im Schwarzwald-Baar-Kreis und darüber hinaus.
Die jahrelange Erfahrung, Zuverlässigkeit und unabdingbare Kompetenz unseres gesamten Teams schaffen ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis, das für die Verwaltung Ihres Eigentums eine unverzichtbare Basis schafft.
Dabei legen wir besonderen Wert darauf stets im Interesse des wirtschaftlich und gemeinschaftlich Besten zu handeln.
Mietrecht News
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Haustierhaltung in Mietwohnung – Zustimmung des Vermieters notwendig?
Als Mieter darf man in der Regel in einer Mietwohnung nur Kleintiere halten. Zu Kleintieren zählen unter anderem Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und...
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Namensschilder an Mietwohnungen – keine Umlegung als Betriebskosten auf Mieter
Ein Vermieter kann den Austausch beschädigter Namensschilder bzw. die Anbringung von neuen Namensschildern seiner Mieter nicht im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umlegen, da...
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Farbwahlpflicht in Mietvertrag für Mietvertragsende ist unzulässig!
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel im Mietvertrag, wenn diese Farbvorgaben für...
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Gas-Versorgungsunternehmen – Schätzung des Abnehmerverbrauchs
Ein Gas-Versorgungsunternehmen darf den Verbrauch eines Gas-Abnehmers erst dann schätzen, wenn 2 angekündigte Ableseversuche (Ankündigung der Ablesung muss mindestens 1 Woche vor dem Ablesetermin erfolgt...
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Vermieterhaftung für Urheberrechtsverletzungen des Mieters?
Begeht ein Mieter Urheberrechtsverletzungen, so haftet der Vermieter hierfür nicht, wenn er beweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzungen nicht begangen hat (AG München, Urteil vom...